Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Da sich somit jeder "Sachverständiger" nennen darf, können auch Personen die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige tätig sein. Sollte aber eine entsprechende Fachausbildung mit mehrjähriger fachbezogener Fachpraxis nicht nachgewiesen werden, kann dies als unlauterer Wettbewerb beurteilt werden.
Damit man wirkliche Experten von solchen Anbietern unterscheiden kann, gibt es staatlich anerkannte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Sachverständige von der DEKRA und dem TÜV sowie nach der DIN EN ISO / IEC 17024.
Zudem hat sich der deutsche Gesetzgeber mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des §36 GewO dazu entschieden, seit 2009 zwei
Qualitätssicherungssysteme auf Grundlage zu etablieren. Deshalb besitzen die Kammern bei der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung kein Monopol mehr.
Während aber staatlich anerkannte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nur in Deutschland anerkannt sind, haben sich zertifizierte Sachverständige von der DEKRA und dem TÜV sowie nach der DIN EN ISO / IEC 17024 weltweit bewährt, weil sie ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie ihre langjährige Berufserfahrung gegenüber einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle beliehenen und akkreditierten Zertifizierungsstelle durch eine Prüfung (Zertifikat) nachweisen müssen.
Nachdem der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf drei Jahre begrenzt ist, muss der zertifizierte Sachverständig durch erneute Prüfungen und Fortbildungen seinen Wissenstand nachweisen, um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren.
Zusätzlich wird die Arbeit des zertifizierten Sachverständigen ständig von der Zertifizierungsstelle kontrolliert und überwacht.