Die telefonische Erstberatung bis zu 3 Minuten Gesprächsdauer wird kostenfrei angeboten.

 

Nach schriftlicher Beauftragung für eine erste Objektbesichtigung und Begehung der Baustelle oder Immobilie (Gebäude oder Immobilie mit einer Gesamtfläche von max. 500 m²) zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises beim Kauf einer bestehenden Immobilie (Immobilienkaufberatung / Immobilienanalyse) oder zur Mangel- und Schadenermittlung an Gebäuden / Immobilien (Baumangel & Bauschaden) oder zur Abnahme oder Vorbegehung von einzelnen Bauphasen (Baubegleitung & Bauabnahme) oder zur Gewährleistungsprüfung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mit jeweils mündlicher Vor-Ort-Beratung liegt die Vergütung hierfür jeweils pauschal bei 199,00 € netto.

Der Gesamtzeitaufwand für diesen Pauschalpreis beträgt max. 1 Stunde vor Ort.

 

Jede weitere Stunde sowie alle Kosten*, die nach Aufwand abgerechnet werden, wird ein Stundensatz von 95,00 € netto vorausgesetzt und die Abrechnung erfolgt nach vollen 0,15 Std.

 

Weitere Nebenkosten fallen für die An- und Abfahrt mit Fahrtkosten von je 1,00 €/km netto und für die Fahrtzeit von 95,00 € netto pro Stunde vom Firmenstandort zum Besichtigungstermin und zurück an.

 

Bei eventuell anfallenden Gerichtsterminen, zu denen der Sachverständige geladen wird, gelten die gleichen Verrechnungssätze.

 

Der Sachverständige erbringt nach seiner eigenen Entscheidung je nach Art und Zweck des Auftrages Leistungen.

*Schriftliche Mangelanzeige laut BGB/VOB = Nach Aufwand.

*Baustellenbericht oder Prüfbericht = Nach Aufwand.

*Protokoll für erste Objektbesichtigung = Nach Aufwand.

*Schriftliche Sachverständigenstellungnahme = Nach Aufwand.

*Schadensgutachten = Nach Aufwand.

Bürokosten (Porto, Fotokopien, Ringbindung) = Auf Nachweis.

Externe Messgeräte und Laborkosten = Auf Nachweis.