Als "DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung" stehe ich Ihnen in einem Radius von ca. 50 km um Kulmbach bei folgenden Themen neutral zur Verfügung:

 

Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises beim Kauf einer bestehenden Immobilie

Vor dem Kauf einer bestehenden Immobilie (Wohnung/Einfamilienhaus) sollte die Bausubstanz vom erwerbenden Objekt gründlich geprüft werden.

Auch wenn die bestehende Immobilie einen gepflegten Eindruck vermittelt, können gravierende Baumängel verdeckt werden, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennt. Erst nach Wochen der Nutzung kann sich ein Schaden herausstellen, die der Vorbesitzer nicht nannte.

Eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Mängel oder Schäden gibt es in der Regel nicht - Sie kaufen wie gesehen.

Deshalb biete ich Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der bestehenden Immobilie (Wohnungen/Einfamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m²) zur Überprüfung der Bausubstanz mit mündlicher Vor-Ort-Beratung entsprechend Ihrem Nutzungskonzept und den zu erwartenden Sanierungs- und Renovierungsbedarf an (keine Immobilienbewertung).

 

Mangel- und Schadenermittlung an Wohngebäuden

Die Ursache bei Baumängel und den daraus enstehenden Bauschäden liegt meistens in einem fehlenden Konzept zwischen Planung und Ausführung.

Da bei der Planung von Baumaßnahmen viele Einwirkungen aus statischen oder mechanischen Belastungen durch Wasser oder Temperaturänderungen häufig unterschätzt und auch durch die handwerkliche Ausführung nicht erkannt werden, entstehen Baumängel und Bauschäden, welche in der Regel typische Merkmale aufweisen, die durch Analyse des äußeren Erscheinungsbildes und ein gewerkeübergreifendes Fachwissen mit dem Einsatz modernster Messtechnik auf mögliche Schadensursachen abgeleitet werden können.

Deshalb biete ich Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der bestehenden Immobilie (Wohnungen/Einfamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m²) zur Mangel- und Schadenermittlung mit mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

 

Abnahme oder Vorbegehung von einzelnen Bauphasen

Bei der Abnahme eines Wohngebäudes nach Fertigstellung können nur sichtbare Mängel erkannt werden, da z. B. in der Geotechnik die Bauwerksabdichtung mit Dränage oder die WU-Wanne durch die Arbeitsraumverfüllung verdeckt wurden.

Folglich sollte bei den einzelnen Bauphasen wie z. B. Rohbau (Bodenplatte, Keller), Rohinstallation und Ausbau beim Verdacht eines Baumangels eine externe Abnahme oder Vorbegehung dieser Bauphase trotz örtlicher Bauleitung durchgeführt werden.

Deshalb biete ich Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der einzelnen Bauphase (von geplanten Immobilien mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m²) zur Abnahme oder Vorbegehung mit mündlicher Vor-Ort-Beratung an (keine Baubegleitung).

Bei diesem Ortstermin werden auch alle notwendigen Unterlagen wie Baubeschreibung und Werkpläne bezüglich dieser Bauphase überprüft sowie Ihre Fragen beantwortet

 

Gewährleistungsbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Damit Gewährleistungsansprüche (BGB 5 Jahre / VOB 4 Jahre) bei Ihrem Wohngebäude nicht verjähren, sollten Sie rechtzeitig (ca. 6 Monate vorher) vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbegehung durch einen Sachverständigen durchführen lassen.

Nur so können seit der Bauabnahme aufgetretene Mängel noch rechtzeitig gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt und somit die Beweislastumkehr durch die Einbeziehung eines Sachverständigen mitgeteilt werden.

Deshalb biete ich Ihnen eine erste Objektbesichtigung mit Gewährleistungsbegehung der bestehenden Immobilie (Wohnungen/Einfamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von max. 200 m²) und mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

 

Eine sachverständige Beratung schützt Sie vor hohe Kosten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

 

Ich berate Sie gerne und unverbindlich.

 

Jürgen Zimmermann