Als "DEKRA zertifizierte Sachverständige für Bauschadenbewertung" stehen wir Ihnen in einem Radius von ca. 100 km um Kulmbach bei folgenden Themen neutral zur Verfügung:

 

Immobilienkaufberatung / Immobilienanalyse

Vor dem Kauf einer bestehenden Immobilie (Gebäude) sollte die Bausubstanz und der Kaufpreis vom erwerbenden Objekt gründlich geprüft werden.

Auch wenn die bestehende Immobilie einen gepflegten Eindruck vermittelt, können gravierende Baumängel verdeckt werden, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennt. Erst nach Wochen der Nutzung kann sich ein Schaden herausstellen, die der Vorbesitzer nicht nannte.

Eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Mängel oder Schäden gibt es in der Regel nicht - Sie kaufen wie gesehen.

Deshalb bieten wir Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der bestehenden Immobilie (Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von max. 500 m²) zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises mit mündlicher Vor-Ort-Beratung entsprechend Ihrem Nutzungskonzept und den zu erwartenden Sanierungs- und Renovierungsbedarf an (keine Immobilienbewertung).

 

Baumangel & Bauschaden

Die Ursache bei Baumängel und den daraus entstehenden Bauschäden liegt meistens in einem fehlenden Konzept zwischen Planung und Ausführung.

Da bei der Planung von Baumaßnahmen viele Einwirkungen aus statischen oder mechanischen Belastungen durch Wasser oder Temperaturänderungen häufig unterschätzt und auch durch die handwerkliche Ausführung nicht erkannt werden, entstehen Baumängel und Bauschäden, welche in der Regel typische Merkmale aufweisen, die durch Analyse des äußeren Erscheinungsbildes und ein gewerkeübergreifendes Fachwissen mit dem Einsatz modernster Messtechnik auf mögliche Schadensursachen abgeleitet werden können.

Deshalb bieten wir Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der bestehenden Immobilie (Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von max. 500 m²) zur Mangel- und Schadenermittlung mit mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

 

Baubegleitung & Bauabnahme

Bei der Abnahme eines Wohngebäudes nach Fertigstellung können nur sichtbare Mängel erkannt werden, da z. B. in der Geotechnik die Bauwerksabdichtung mit Dränage oder die WU-Wanne durch die Arbeitsraumverfüllung verdeckt wurden.

Folglich sollte bei den einzelnen Bauphasen wie z. B. Rohbau (Bodenplatte, Keller), Rohinstallation und Ausbau beim Verdacht eines Baumangels eine externe Abnahme oder Vorbegehung dieser Bauphase trotz örtlicher Bauleitung durchgeführt werden.

Deshalb bieten wir Ihnen eine erste Objektbesichtigung und Begehung der einzelnen Bauphase (von geplanten Immobilien / Gebäuden mit einer Gesamtwohnfläche von max. 500 m²) zur Abnahme oder Vorbegehung mit mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

Bei diesem Ortstermin werden auch alle notwendigen Unterlagen wie Baubeschreibung und Werkpläne bezüglich dieser Bauphase überprüft sowie Ihre Fragen beantwortet

 

Gewährleistungsprüfung

Damit Gewährleistungsansprüche (BGB 5 Jahre / VOB 4 Jahre) bei Ihrem Wohngebäude nicht verjähren, sollten Sie rechtzeitig (ca. 6 Monate vorher) vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsprüfung durch einen Sachverständigen durchführen lassen.

Nur so können seit der Bauabnahme aufgetretene Mängel noch rechtzeitig gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt und somit die Beweislastumkehr durch die Einbeziehung eines Sachverständigen mitgeteilt werden.

Deshalb bieten wir Ihnen eine erste Objektbesichtigung mit Gewährleistungsprüfung der bestehenden Immobilie (Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von max. 500 m²) und mündlicher Vor-Ort-Beratung an.

 

Eine sachverständige Beratung schützt Sie vor hohe Kosten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.